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ZUSAMMEN "We serve"

Trotz starken beruflichen Engagements unserer Mitglieder freuen wir uns auf unsere Treffen und gemeinsamen Aktivitäten. Toleranz untereinander und gegenüber anders Denkenden sowie eine liberale Grundhaltung bilden den Grundkonsens in unserem Club.

Lions sein heißt den internationalen Austausch zu unterstützen und internationale Freundschaften zu initiieren und zu pflegen. Lions International öffnet häufig Türen zu fremden Städten, Kulturen und Menschen.

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Sie möchten den Lions Club Rösrath unterstützen?

Wir freuen uns über Ihre Spende.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenquittung.

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Spendenkonto

Bitte überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag auf folgendes Konto:

  • Bankverbindung: Förderverein Lions Club Rösrath
  • VR Bank eG Bergisch Gladbach
  • IBAN: DE63 3706 2600 1505 8330 11
  • SWIFT-BIC: GENODED1PAF

 

Wohin gehen die Spenden?

Der Lions Club Rösrath hat sich neben der spezifischen Förderung, die die Lions-Organisation Deutschland unterstützt, der regionalen Unterstützung sozialer und kultureller Projekte verschrieben.

Es wurden seit Gründung mehr als 360.000 Euro vom Lions Club Rösrath gesammelt und an soziale und kulturelle Einrichtungen weitergereicht. Somit ist der Club eine wichtige soziale und kulturelle Stütze in der Region.

Hier einige Beispiele von Spendenempfängern der letzten Jahre:

Projekte

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Vergabe und Zuwendungen durch den Lions Club Rösrath

Lions helfen. Ob in Kinder- und Jugendprojekten, bei der Unterstützung Sehbehinderter oder in Ländern der Dritten Welt – Lions engagieren sich ehrenamtlich für Menschen, die Hilfe brauchen. Dabei kümmern sie sich um die Mitmenschen in ihrer Nachbarschaft genauso wie um Notleidende in aller Welt.

Der Lions Club Rösrath wurde in 2002 gegründet. Wir haben uns Toleranz, Kreativität, Gemeinnützigkeit und ein starkes Miteinander zur Aufgabe gemacht, die wir mit Leben füllen. Sofern Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich um eine Spende, Zuwendungen oder andere Hilfe bewerben.

Wer kann sich bewerben?

  • Gemeinnützige Vereine gGmbH’s,
  • Stiftungen etc.
  • mildtätige Organisationen und solche der Wohlfahrt
  • Fördervereine
  • Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden wie Theater, Orchester, Ensemble, Chöre, Museen, zoologische und botanische Gärten, Archive, Büchereien, Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst…sowie Einrichtungen anderer Unternehmer, sofern die zuständigen Landesbehörden deren kulturelle Aufgabenerfüllung bestätigen

Voraussetzungen für die Gewährung von Spenden, Zuwendungen und anderen Hilfen:

  • Eine Spende/Zuwendung darf ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 52, 53 und 54 der Abgabenordnung dienen.
  • Der Zuwendungsempfänger muss als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch das Finanzamt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftsteuer befreit sein.
  • Die Verwendung einer Spende/Zuwendung wird nur zur Finanzierung konkreter Projekte gewährt. Das konkrete Projekt muss der Zuwendungsempfänger auf der Bewerbung um eine Spende/Zuwendung genau beschreiben. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Spende/ Zuwendung weder in voller Höhe noch teilweise zur Abdeckung von laufenden Verwaltungskosten verwendet wird.